Hauptuntersuchung (HU)
Der Volksmund sagt ich muß mit meinem Wagen zum TÜV. Aber was ist eigentlich die Hauptuntersuchung, die so genannte HU.
Schauen sie einfach mal auf das hintere Nummernschild, auf dem sich eine Plakette befindet, welche anzeigt wann der nächste Termin für die nächste Hauptuntersuchung sein sollte.
Wozu dient diese HU eigentlich. Um sicher zu gehen dass sich ihr Fahrzeug nach der Straßenverkehrszulassungsordnung sich in einem verkehrstauglichen Zustand befindet, muss jeder Fahrzeughalter sein Fahrzeug in regelmäßigen Abständen zu einer Werkstatt bringen, in welcher dann ein Sachverständiger den Wagen überprüft.
Es gibt zu dieser Untersuchung mehrere Stellen an die sie sich wenden können. Auf der einen Seite stehen normale Kfz Werkstätten dazu bereit mit einem Sachverständigen des TÜV ihren Wagen zu kontrollieren. Des Weiteren können sie ihren Wagen auch direkt zum TÜV oder Dekra bringen.
Eine HU gilt nach Gesetz, bei Gebrauchtwagen die ihre erste HU schon hinter sich haben für 24 Monate. Anders sieht es bei Neuwagen aus. Hierbei liegt die erste Frist bei 36 Monaten. Für den Fall, dass Sie die Untersuchungsfristen überzogen haben, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen:
- zwei bis vier Monaten 15,- EUR
- vier bis acht Monaten 25,- EUR
- acht Monaten 40,- EUR und zusätzlich 2 Punkte in Flensburg
Seit dem 01.05.2003 wird nach überzogener Untersuchungsfrist die Gültigkeit der Hauptuntersuchung rückdatiert auf die letzte Fälligkeit.
Aber was genau prüft der TÜV. Hier mal eine kleinen Auflistung was alles gemacht wird:
- Ausrüstung
- Kennzeichen, Spiegel, Hupe, Tacho, Verbandskasten, Funkentstörung etc.
- Lichttechnische Einrichtungen: Scheinwerfer, Abblendlicht, Fernlicht, Brems-, Schluss-, Parkleuchten etc.
- Bremsanlagen: Wirkung, Pedalweg, Dichtigkeit, Bremsleitungen und -schläuche, Bremstrommeln und -scheiben etc.
- Bereifung/Räder: Schäden, Profiltiefe etc.
- Fahrgestell und Aufbau: Bruch, Riss, Korrosion an tragenden Teilen, Unterfahrschutz, Stoßdämpfer, Radlager, Achskörper, Ölverlust etc.
- Feuersicherheit: Kraftstoff/Gasanlagen, elektrische Leitungen etc.
- Abgas- und Geräuschverhalten: Auspuffanlage, Rauch- und Geräuschentwicklung, Abgasverhalten
- Lenkanlagen: Leichtgängigkeit, Spiel etc.
Und was passiert wenn mein Wagen durchfällt? - Wenn ihr Auto die Hauptuntersuchung mal nicht bestehen sollte, müssen die Angezeigten Mängel innerhalb einer festgesetzten Frist nachgearbeitet werden und dann nochmals dem TÜV vorgestellt werden.
Wenn alles in Ordnung ist erhält der Fahrzeughalter eine TÜV Bescheinigung, welche er ab sofort mit seinem Fahrzeug führen muss. Denn so kann bei einer eventuellen Verkehrskontrolle der Polizei genau gesehen werden, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß beim TÜV abgenommen wurde.
Wenn man all dies gut beachtet sollte man bei der nächsten Verkehrskontrolle keine Probleme mit der hiesigen Polizei bekommen.
